Privatinsolvenz

Hallo Herr Kraus,
mein Mann hat Schulden aus einer früherren Selbstständigkeit.Das heißt er hat Schulden bei der Krankenkasse( Beitragsschulden von ihm selbst,beim Finanzamt usw. Greift hier auch die Privatinsolvenz oder die Regelinsolvenz
Mit freundlichen Grüßen

2 Kommentare
  1. Peter
    says:

    Ende März endet meine Wohlverhaltensperiode, das heisst die 6 Jahre sind um.Obwohl ich während der Zeit immer durchgehend gearbeitet habe, konnte/musste ich (auch aufgrund meiner familiiären Untehaltsverpflichtungen!) die Verfahrenskosten, die gestundet wurden, nicht bezahlen. Sehr wohl habe ich aber gelegentlich ( so wie es möglich war) freiwillig auf das Treuhänderkonto eingezahlt. Letztenendes bin ich aber durch die weiteren 3 Jahre, die ich in die Schufa eingetragen bin, nun weit über 10 Jahre damit belastet. Ich habe dem Treuhänder immer meine Einkommensbescheinigungen, Steuererklärungen usw, abegeben. Muss ich das NACH dem 31.03 (Ende der WVP) auch noch tun? Macht es Sinn freiwillig die Verfahrenskosten des Treuhänders (6 mal 119 Euro ) zu zahlen, weil es das Verfahren etwas beschleuinigt oder kommen dann weitere Rechnungen vom Gericht? Muss ich jetzt irgendetwas unternehmen oder erst mal abwarten?

  2. Andre Kraus
    says:

    Hallo,

    es kommt darauf an. Wenn Ihr Ehemann mehr als 19 Gläubiger und/oder Schulden im Zusammenhang mit früheren Arbeitnehmern hat, greift die Regelinsolvenz. Rufen Sie uns gerne kostenfrei an, damit wir die Abgrenzung der Privatinsolvenz von der Regelinsolvenz besprechen können. Im Übrigen lesen Sie mehr dazu unter:

    http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/privatinsolvenz-beantragen-privatinsolvenz-anmelden-wer-darf-privatinsolvenz-beantragen-2/

    Mit besten Grüßen
    Andre Kraus

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