Hallo, seit 08.2011 lauft meinen Privatinsolvenz. Ich möchte wissen im den Fall ich das Steuererklärung verschieben nach dem Privatinsolvenz verfahren ,müssen ich das Geld trotzdem zuruck zahlen?
grundsätzlich haben Sie ab Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens und währenddessen keine Pflicht mehr zur Abgabe der Steuererklärung, da diese auf den Insolvenzverwalter übergeht, § 34 Abs. 3 i.V. Abs. 1 der Abgabenordnung –> https://dejure.org/gesetze/AO/34.html Dies gilt nicht, wenn Sie während der Insolvenz weiter selbstständig sein wollen und der Insolvenzverwalter die selbstständige Tätigkeit freigegeben hat.
Diese Verantwortung des Insolvenzverwalters bezieht sich sogar teilweise auf Zeiträume VOR der Eröffnung des Verfahrens, wie der Bundesfinanzhof in einem Urteil feststellte: BFH v. 19.11.2007 – VII B 104/07.
Sie haben aber als Insolvenzschuldner eine umfassende Auskunfts- und Mitwirkungspflicht. Das bedeutet, Sie müssen dem Insolvenzverwalter alle nötigen Unterlagen zur Verfügung stellen.
Zum Thema Steuererstattungen während der Insolvenz möchte ich Sie auf folgende Infoseiten aufmerksam machen:
http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/steuererstattung_insolvenzrecht/
Freundliche Grüße vom Team der KRAUS – GHENDLER Anwaltskanzlei
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen? Hinterlasse uns Deinen Kommentar!
Lieber Fragesteller,
grundsätzlich haben Sie ab Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens und währenddessen keine Pflicht mehr zur Abgabe der Steuererklärung, da diese auf den Insolvenzverwalter übergeht, § 34 Abs. 3 i.V. Abs. 1 der Abgabenordnung –> https://dejure.org/gesetze/AO/34.html Dies gilt nicht, wenn Sie während der Insolvenz weiter selbstständig sein wollen und der Insolvenzverwalter die selbstständige Tätigkeit freigegeben hat.
Diese Verantwortung des Insolvenzverwalters bezieht sich sogar teilweise auf Zeiträume VOR der Eröffnung des Verfahrens, wie der Bundesfinanzhof in einem Urteil feststellte: BFH v. 19.11.2007 – VII B 104/07.
Sie haben aber als Insolvenzschuldner eine umfassende Auskunfts- und Mitwirkungspflicht. Das bedeutet, Sie müssen dem Insolvenzverwalter alle nötigen Unterlagen zur Verfügung stellen.
Zum Thema Steuererstattungen während der Insolvenz möchte ich Sie auf folgende Infoseiten aufmerksam machen:
http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/steuererstattung_insolvenzrecht/
Freundliche Grüße vom Team der KRAUS – GHENDLER Anwaltskanzlei