Privatinsolvenz

Hallo,
ich habe zwei Fragen zur Privatinsolvenz.
Am 19.03.2015 wurde der Antrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgegeben. Die Insolvenzeröffnung erfolgte am 29.04.2015
Am 24.03.2015 habe ich eine Steuer Rückerstattung i. H. v. 500,00 Euro bekommen.
Der Insolvenzverwalter schreibt, dass ich Vermögen verschwiegen habe und es zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen kann.
Die Rückerstattung habe ich nicht mit Absicht verschwiegen.
Was kann ich machen?
Der Insolvenzverwalter möchte, dass ich das Geld zurückzahle. Kann ich das auch in Raten dem Insolvenzverwalter zahlen?
Vielen Dank vorab.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrt Silvy,

    bei einer Steuererstattung sollte grundsätzlich wie folgt verfahren werden: http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/steuererstattung_insolvenzrecht/

    Ich empfehle Ihnen, alsbald dem Insovlenzverwalter sowie dem Insovlenzgericht per Brief diese zu melden. Leider sieht es tatsächlich danach aus, als hätten Sie eine Obliegenheitsverletzung begangen, die zu einer Versagung führen könnte.

    Im Einzelfall kann es hierbei auf ein Verschulden ankommen – gerne können Sie uns hierzu kontaktieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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