Privatinsolvenz

Sehr geehrter Herr Kraus,
seit Jahren schiebe ich nun den Antrag auf Privatinsolvenz immer wieder vor mich her. Nun bin ich über 50 Jahre, seit einiger Zeit arbeitslos und habe nun die Chance mich mit Hilfe des Arbeitsamt selbständig zu machen. Kann ich trotzdem die Insolvenz beantragen? Im Internet habe ich gelesen, dass dann vom Verwalter ein fiktives Gehalt angenommen wird, von dem die Pfändungen berechnet werden. Stimmt das, oder wird alles darüber hinaus ( Gewinn) gepfändet ?

1 Antwort
  1. Admin
    says:

    Liebe Petra,

    verzeihen Sie die späte Antwort.

    Sie haben das richtig im Internet gelesen. Der Insolvenzverwalter nimmt ein fiktives pfändbares Gehalt an. Es sind dabei allerdings einige Risiken zu berücksichtigen! Sie sollten sich zuvor unbedingt ausführlich rechtlich beraten lassen.

    Rufen Sie mich dazu gerne kostenfrei an!

    Mit besten Grüßen

    Andre Kraus

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