mit Beendigung der Insolvenz und Erteilung der Restschuldbefreiung endet auch die Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters über Ihr Vermögen. Demnach kann dieser dann nun auch keine Pfändungen Ihres Lohns mehr vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen? Hinterlasse uns Deinen Kommentar!
Sehr geehrter Fragesteller,
mit Beendigung der Insolvenz und Erteilung der Restschuldbefreiung endet auch die Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters über Ihr Vermögen. Demnach kann dieser dann nun auch keine Pfändungen Ihres Lohns mehr vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt