1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Interesse an unserer Dienstleistung. Unser wichtigstes Prinzip ist die Preistransparenz. Für unsere Dienstleistung der Privatinsolvenz vereinbaren wir mit unseren Mandanten einen Pauschalpreis, der auch bei höherem Arbeitsaufwand gleich bleibt. Auch wenn sich Ihr individueller Fall außerordentlich schwierig entwickelt, begleiten wir Sie, bis Sie Ihr Ziel erreichen – die Erstellung Ihres Insolvenzantrages.

    Unsere Preise richten sich nach der Anzahl Ihrer Gläubiger und Immobilien. So bleiben sie von Beginn an kalkulierbar. Sie enthalten zudem immer die MwSt. – es gibt keine versteckten Kosten. Sollten Sie das Honorar nur schwer tragen können, räumen wir Ihnen gerne eine Ratenzahlung ein. Und mit einem Beratungshilfeschein begleiten wir Ihren Fall kostenfrei.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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