vielen Dank für Ihre Nachricht. Inwieweit Sie eine Auskunftspflicht gegenüber dem Gerichtsvollzieher haben, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab und kann an dieser Stelle nicht abschließend beantwortet werden.Grundsätzlich sind Forderungen pfändbar. Für Selbstständige können sich hier größere Schwierigkeiten ergeben. Wenn der Gerichtsvollzieher Informationen auf Kunden erhält, kann er versuchen, Forderungen, die Sie gegen Dritte haben, zu pfänden.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt
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Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Inwieweit Sie eine Auskunftspflicht gegenüber dem Gerichtsvollzieher haben, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab und kann an dieser Stelle nicht abschließend beantwortet werden.Grundsätzlich sind Forderungen pfändbar. Für Selbstständige können sich hier größere Schwierigkeiten ergeben. Wenn der Gerichtsvollzieher Informationen auf Kunden erhält, kann er versuchen, Forderungen, die Sie gegen Dritte haben, zu pfänden.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt