Privatinsolvenz – Außergerichtlicher Vergleich

ich bin seit ca.2,5 jahren privatinsolvenz…das insolvenzverfahren endet am 26.06.2018…restschuld der angemeldeten forderung der gläubiger stand Feb.2015=27000
Euro…ich bin in einem unbefristeten arbeitsverhältnis und mir bleiben mit abzüge der privatinsolvenz mon.ca 1300 euro netto (abzüge ca 430-440 euro)…
frage:
würde sich ein außergerichtlicher vergleich lohnen wenn ich eine bank finden würde die mir einen kredit gewähren würde???(habe an eine summe von 20000 euro gedacht-rate von 84 mon – 270 euro+sondertilgung)
grund meiner frage: meine finanzielle situation…kaputtes auto etc…geld reicht gerade für miete, essen, trinken, versicherungen…ohne privatinsolvenz könnte ich durch wochenend arbeit und überstunden eventuell feiertags arbeit in meiner firma bis zu 300 euro netto mehr haben…d.h. ohne privatinsolvenz abzüge könnte ich mon. bis 2000 euro netto verdienen…

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Rein rechtlich ist eine solche Vorgehensweise möglich:

    http://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/vergleich/schuldenvergleich-im-insolvenzverfahren/

    Es ist für das Insolvenzgericht / die Insolvenzgläubiger irrelevant, woher das Geld für einen Vergleich stammt.

    Rufen Sie uns gerne zu einem Beratungsgespräch an, gerne können wir Ihre Situation besprechen.

    Mit freundlichen Grüßen

    RA Andre Kraus

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