Privatinsolvenz des Ehegatten

Hallo Herr Kraus,
ich habe mal eine Frage zur Privatinsolvenz des Ehegatten . Ich lebe seit 4 Jahren von meinem Mann getrennt und wohne mit meinen 2 Kindern (11 und 12) allein in einer kleinen Wohnung. Mein (noch) Mann möchte im Ausland (Frankreich oder England ) die EU Insolvenz durchlaufen.
Wenn es bei ihm zur Restschuldbefreiung kommt, wäre ich dann automatisch auch von den Schulden befreit oder muss ich auch die Privatinsolvenz durchführen? Ich habe für die Schulden ebenfalls unterschrieben. Mein Einkommen ist sehr gering (ca. 1100€ im Monat )Vielen Dank für Ihre Antwort!!
MfG Regina

2 Kommentare
  1. Werderpluswerder. B.
    says:

    Vielen Dank an alle für eure Tipps!
    http://werderpluswerder.de/ – www.werderpluswerder.de

  2. Admin
    says:

    Sehr geehrte Regina,

    zuallererst herzlich willkommen auf unserem Forum! Ich freue mich sehr, gleich zum Start unserer Seite eine Frage beantworten zu können!

    Auf den ersten Blick müssen Sie leider auch Privatinsolvenz beantragen. Das Insolvenzverfahren – sei es in Deutschland oder in einem EU-Staat – führt zur Restschuldbefreiung beim Antragsteller. Schulden anderer Personen werden von ihr nicht getilgt, auch nicht die Schulden des Ehegatten.

    Allerdings sollte geklärt werden, inwieweit Sie für die Schulden Ihres Mannes einstehen müssen, d. h. ob in der Tat “Gesamtschulden” usw. bestehen. In Ihrem Fall kann überlegt werden, dass eine Mithaftung für “mitunterschriebene” Schulden ausscheiden kann, und zwar, wenn Sie sich auf eine sittenwidrige Art und Weise für Ihren Mann verbürgt haben. Dies kann nicht ausgeschlossen werden und bleibt zu klären.

    Beste Grüße,
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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