Privatinsolvenz & Erbengemeinschaft

Sehr geehrter Herr Kraus,

im Jahr 2011 ist meine Mutter verstorben, daraus ist eine Erbengemeinschaft um ein Einfamilienhaus entstanden. Meine Eltern hatten das Haus gemeinsam gekauft und Finanziert. Es sind noch immer ca. 170.000,- € davon offen und werden von meinem Vater getilgt.

Ich selbst stehe mit 1/8 im Grundbuch, mein halb Bruder ( aus erster Ehe meiner Mutter ) mit einem weiteren 1/8. Der Rest ist im Besitz meines Vaters bzw. der finanzierenden Bank, die ja auch noch die Hand drauf hat.

Mein Vater sowie seine neue Ehefrau wohnen im oberen Bereich des Hauses, der Keller, in dem ich wohne, wurde nachträglich baulich getrennt.

Welche Konsequenzen würden aus einer Privatinsolvenz meinerseits enstehen? Könnte wir ( mein Vater das Haus verlieren? Er hat mit meinen Schulden nicht weiter zu tun. )
Bekommt er eventuell einen Verwalter dafür vor die Nase gesetzt?

Meine Schulden belaufen sich auf ca. 80.000,- €, und sollte ein Vergleich platzen bleibt mir kein anderer Ausweg als die PI.

Für eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden, und bedanke mich schon mal im vorraus.

gruß Chris

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Hallo Chris,

    Fragen zu einer Erbschaft und der Privatinsolvenz werden uns oft gestellt. Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens sind Sie verpflichtet, Ihr vorhandenes Vermögen anzugeben. Dieses wird dann – sozusagen als “Gegenleistung” für Ihre Entschuldung – an die Gläubiger gehen. Ihnen gehört 1/8 des Hauses. Allerdings ist dieses Achtel wohl zur vollen Höhe belastet. Hier würde Ihr Eigentumsanteil aller Wahrscheinlichkeit “freigegeben” werden – das bedeutet, der Treuhänder würde an Ihrem Anteil keinen Anspruch erheben. Ihr Vater würde dann das Haus weiter finanzieren können.

    Sollte das Haus nicht in voller Höhe belastet sein, könnten Sie Ihre Erbschaft auch ausschlagen.

    Bitte rufen Sie uns einfach an, wir würden diese Frage sicher klären.

    Mit freundlichen Grüßen

    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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