Privatinsolvenz-gemeinsamer Kreditvertrag unverheirateter Partner

Meine Tochter hat gemeinsam mit ihrem ehem. Lebensgefährten (nicht verheiratet) eine Eigentumswohnung gekauft und dazu gemeinsam einen Kreditvertrag über 120.000€, mit 14% Zinsen abgeschlossen. Nach der Trennung von ihrem Partner, konnte sie trotz Vollzeitarbeit, aufgrund der nun allein zu tragenden Kosten für Wohnung und Kinderbetreuung, die laufenden Raten für den Kredit nicht mehr aufbringen und musste Privatinsolvenz beantragen. In der Forderungsaufstellung der Bank für das Amstgericht steht die gesamte Restschuld von 108.000€ als Forderung gegenüber meiner Tochter. Müsste das nicht nur die Hälfte sein? Oder ist der andere Vertragspartner dann automatisch von allen Verpflichtungen aus dem gemeinsamen Kreditvertrag frei?

1 Antwort
  1. Ra Veaceslav G.
    says:

    Sehr geehrter Gernschlau,

    immer wieder werden wir zur gemeinsamen Haftung von (Ex-) Ehepartner gefragt – also ob Ehepartner gemeinsame Schulden auch gemeinsam zu tragen haben. Eine besondere Frage ist immer, ob Schulden nach einer Scheidung geteilt werden.

    Leider ist dies nicht der Fall. Nach Trennungen/Scheidungen besteht leider weiter eine sogenannte Gesamtschuld. Dabei schuldet jeder Ehegatte den Rest der noch rückständigen Summe.

    Das bedeutet leider, dass eine Bank jeden Vertragspartner (auch nach Trennung/Scheidung) nach eigener Wahl in Anspruch nehmen kann – bis die Schuld bezahlt ist.

    Leider kommt es aus diesem Grund nach Scheidungen oft zu Problemen bei einem Ex-Ehegatten, wenn der andere Ex-Ehepartner einfach alle Zahlungen einstellt.

    Insoweit sollte man die Bank bitten, sich auch an den anderen Ehepartner zu wenden und bei diesem notfalls den Betrag zwangsweise beizutreiben.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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