Privatinsolvenz Geschäftsführer nach GmbH-Insolvenz

Im Rahmen der Gesamt-Investition zur Betriebsausstattung einer GmbH (2 Gesellschafter, davon ich alleiniger Geschäftsführer) habe ich auch für einen Leasing-Vertrag für die betriebsnotwendige Telefon-Anlage gezeichnet. Die GmbH befindet sich seit 01.10. im eröffneten Insolvenzverfahren. Der Ins.-Verwalter hat über sein Wahlrecht die Nicht-Erfüllung des Vertrages bekundet. Nun kommt die Leasing auf mich zurück und verlangt innerhalb der nächsten 10 Tage Ausgleich über knapp 35 Tsd Euro von mir. Ich wurde am 30.06. kurzfristig als Geschäftsführer und Heimleitung entlassen und bin seither ohne Einkommen (ALG II). Eine Begleichung dieser Forderung ist mir gar nicht möglich – auch langfristig nicht. Weitere Forderungen sind wahrscheinlich und treiben mich in die Privat-Insolvenz. Wie soll ich mich verhalten, soll oder muss ich als Privatperson die Insolvenz beantragen? Hinzuzufügen ist, dass der GmbH-Betrieb eine Tel.-Anlage braucht, für die ich jetzt bezahlen soll – dann also mir gehört.
Insgesamt eine sehr verstrickte Situation, über eine schlüssige Antwort bin ich dankbar.
MfG, SL

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Fall ist komplex und bedarf einer individuellen rechtlichen Prüfung. Ich möchte Ihnen hiermit ein kostenloses telefonisches Beratungsgespräch anbieten. Rufen Sie unsere Rufnummer an und vereinbaren einen Termin. In diesem Gespräch können wir alle von Ihnen aufgeworfenen rechtlichen Fragen klären und gemeinsam nach einer Möglichkeit für Ihre Entschuldung suchen.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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