Privatinsolvenz und Heirat

Guten Herr RA Kraus,
habe eine Frage und hoffe ich komme damit weiter. Und zwar, wir haben am 14.12.2012 geheiratet. Mein Mann und ich sind vor der Ehe 2010 in die Privatinsolvenz gegangen. Ich habe 2 Kinder die mit im Haushalt leben. Mein Mann geht arbeiten, ich bekomme volle Erwerbminderungsrente und Kindergeld für 2 Kinder.
So wie geht es weiter, der Treuhänder meines Mannes sagt nun, sie steigen in der Tabelle zwar höher ( Steuerklasse und Kinder drauf ) bekommen aber nicht mehr Geld raus, da sie für Ihre Frau nicht Unterhaltspflichtig sind, da ihre Frau eigenes Einkommen hat. Ich habe Rente 691,00 plus 360,00 Euro Kindergeld.
Stimmt das so ??? Wer kommt denn für die Kinder auf ?? Ich bekomme keinen Unterhalt, mein jetziger Mann ist nicht der Vater der Kinder , somit hat er mit den Kinder nichts zu tun, die werden auch nicht mit berücksichtigt, so der Treuhänder meines Mannes.
Vielen Dank im voraus, hoffe nur Sie können mir weiter helfen.

2 Kommentare
  1. Admin
    says:

    Hallo N. K., 

    es ist leider in der Tat so, dass Ihr Ehemann für Sie nicht unterhaltspflichtig ist, weil Sie durch die Erwerbsminderungsrente ein eigenes Einkommen haben.

    Für die Kinder sind Sie und der leibliche Vater unterhaltspflichtig. Sie leisten Naturalunterhalt, indem Sie die Kinder erziehen, verpflegen usw. Der leibliche Vater müsste Ihnen dazu etwas geldlich beisteuern.

    Ich hoffe diese Antwort war Ihnen dienlich.
    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

    • N. K.
      says:

      vielen Dank für Ihr Antwort. Das habe ich mir schon gedacht. rechtlich gesehen wohl richtig, aber wenn man es mal neutral betrachtet nicht. denn wie gesagt, leibliche Vater zahlt keinen Unterhalt ,UVG wurde eingestellt, wegen der Heirat. Die Kinder haben da mal kein Los gezogen.

      Nochmals Danke

      Mit freundlichen Gruß

      N.K

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