Privatinsolvenz und Testament

Darf man vor bzw. auch im laufenden Insolvenzverfahren ein Testament erstellen? Wenn ja, wäre dieses Testament rechtsgültig. Welche Gegenstände die man eine Person (oder Personen) zueignen möchte, können in das Testament aufgenommen werden. Gibt es hierzu Rechtsnormen/Paragraphen?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Mitteilung. Grundsätzlich ist es möglich, dass Sie in einem laufenden Insolvenzverfahrens ein Testament errichten können. Es handelt sich beim Erbrecht um eine besondere Materie des Zivilrechts. Gerne können wir Ihnen die Kontaktdaten eines Kooperationspartners zukommen lassen, der auf diesem Gebiet besonders bewandert ist. Vereinbaren Sie dafür einen Termin für ein kostenloses telefonisches Erstberatungsgespräch.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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