Privatinsolvenz/ wohlverhaltensphase

Guten Abend…
Ich befinde mich seit 2013 in der privatinsolvenz und egal mit welchen Fragen oder Problemen ich mich an meine treuhänderin gewandt habe ich bekam immer dumme antworten…
Nun zu meinem Problem!!!
Am heutigen Tag bekam ich Post von dem Jobcenter von welchem ich Leistungen bezogen habe im Jahr 2012 während meiner Selbstständigkeit und sie fordern eine Rückzahlung in Höhe von 406€ ca. Ich bin alleinerziehende mutti und lebe von hartz 4 Kindergeld unterhaltsvorschuss und noch Elterngeld und zahle nun schon monatlich an das jetzige Jobcenter eine ernorme summe in raten zurück… wäre es denn möglich die schuld von 406€ noch in die Insolvenz mit reinzunehmen oder muss ich das jetzt auch noch zahlen doch leider sind meine finanziellen Mittel sehr begrenzt.
Ich danke Ihnen für ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen

2 Kommentare
  1. Andre Kraus
    says:

    Privatinsolvenz

  2. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Frau Steckel,

    grundsätzlich sind alle Forderungen, die vor Antragsstellung entstanden sind, mit von der Restschuldbefreiung umfasst. Sollte die Rückforderung erst nach Antragsstellung geltend gemacht worden sein, so ist eine Nachmeldung der Forderung möglich, um diese mit in die Insolvenz aufzunehmen. Die Nachmeldung muss beim Insolvenzverwalter erfolgen.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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