Privatinsolvenzverfahren Dauer

Guten Tag Herr Kraus,

Ich habe eine Frage zu dem Privatinsolvenzverfahren. Ist es wahr, dass
das Privatinsolvenzverfahren von 6 auf 3 Jahre verkürzt wird?
Ab wann gilt die neue Dauer der Privatinsolvenz?

Danke für die Info
Nils B.

1 Antwort
  1. Admin
    says:

    Guten Tag Nils, 

    es kann in der Tat mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erwartert werden, dass die Dauer des Privatinsolvenzverfahrens bald kürzer wird – allerdings nur in Ausnahmefällen, die meines Erachtens viel zu kurz greifen. Dabei wird für die Dauer eines Verbraucherinsolvenzverfahrens folgendes gelten:

    Eine Verkürzung der Dauer auf 3 Jahre tritt ein, wenn Sie als Schuldner 25 % Ihrer Verbindlichkeiten begleichen und die Verfahrenskosten tragen können. Diese Verkürzung der Dauer des Privatinsolvenzverfahrens bleibt deshalb nur wenigen Schuldnern vorbehalten.

    Unseren Mandanten empfehlen wir deshalb, nicht abzuwarten, wenn sie diese Voraussetzung sicher nicht erfüllen können. Wenn allerdings eine Möglichkeit besteht, führen wir die außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen bereits jetzt durch und stellen erst im neuen Jahr den Insolvenzantrag – dann wird nämlich die Verkürzung der Dauer erwartet. So kann man schneller in den Genuss der Vorteile einer Insolvenz kommen.

    Eine Verkürzung der Dauer der Privatinsolvenz auf 5 Jahre Tritt ein, wenn der Schuldner die Verfahrenskosten selbst tragen kann. Deshalb stellen wir den Antrag der Mandanten auch dann später, wenn sie die Möglichkeit haben, diese zu tragen.


    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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