Reform Verkürzung der Insolvenz auf 5 Jahre

Hallo Herr Kraus,

ich habe von der Reform der Insolvenz bei Ihnen gelesen. Es gibt die Verkürzung des Verfahrens auf 3 und auf 5 Jahre. Dies gilt ab Juli 2014 statt der üblichen 6 Jahre.

Ich werde es nicht schaffen, 35 % meiner Schulden in 3 Jahren abzuzahlen. Wie kann ich nach 5 Jahren das Verfahren beenden?

Gruß S. W.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Hallo S. W.

    um eine Verkürzung der Dauer der Insolvenz auf 5 Jahre (nach der Reform der Insolvenz nach dem Juli 2014) zu erreichen, sollte man während dieser Zeit die Verfahrenskosten bezahlt haben.

    Diese liegen meistens zwischen 1500 und 2500 €. Mit einer Zahlung im Bereich von 30-40 € kann man dies erreichen.

    Um auch tatsächlich die Verfahrenskosten zu erreichen, halten Sie Rücksprache mit dem Treuhänder – der soll Ihnen den Stand der Verfahrenskosten nennen. Tun Sie das nicht zu häufig, aber regelmäßig, vor allem im dritten Jahr. Dann sollten Sie diese Summe tragen können und sparen ein Jahr.

    Hier finden Sie noch einige interessante Informationen, wie Sie diese Summe tragen können:
    http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/wie-erreicht-man-verkurzte-restschuldbefreiung-nach-reform-2014-pfandbares-einkommen-freiwillige-eigenleistungen-verwertbares-vermogen-von-dritten-bereitgestellte-zahlungen-von-dritten-b/

    Mit freundlichen Grüßen

    RA A. Kraus

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