Regelinsolvenz und Erkrankung

Sehr geehrte Rechtsanwalte,

da ich ehemals selbststandig war und ca 40 Glaubiger oder mehr habe muss ich in Regelinsolvenz gehen. Da ich aufgrund einer schweren Krebserkrankung arbeitsunfahig wurde konnte ich lange Zeit nicht arbeiten. Zur Zeit arbeite ich wieder ca 6 Stunden pro Tag, uber meinen Antrag auf Erwerbsminderungrente wurde noch nicht abschliessend beschieden. Ich habe ein Einkommen von ca 1700 Euro, das ist mein Pfandungsfreibetrag, da er wegen Kind und gesundheitsbedingter Mehraufwendungen hoher liegt. Werde standig bedrangt, sehe keinen Ausweg und habe schon einen Suizidversuch hinter mir. Konnen Sie mir helfen bei Antrag auf Regelinsolvenz, Stundung der Verfahrenskosten etc? ich mochte keinen Fehler machen und sehe mich alleine mit dem Prozedere uberfordert. Zu welchen Konditionen konnen Sie mir behilflich sein und wann konnten wir den Antrag fertistellen bzw. die Glaubigerliste? ich wurde mich sehr uber eine nachricht freuen.

Mit freundlichen Grussen
Andrea K.

1 Antwort
  1. Admin
    says:

     

    Sehr geehrte Andrea,

    natürlich werden wir für Sie in Ihrer Angelegenheit tätig. Auch wenn es für Sie einzig darum geht, als Selbstständige einen Antrag auf Regelinsolvenz fehlerlos zu stellen, ist es richtig, sich an eine speziallisierte Anwaltskanzlei gewandt zu haben, weil mit der Insolvenz viele Rechtsfragen einhergehen, die zu klären sind. 

    In Ihrem Fall werden wir für einen Festpreis tätig. Dieser beträgt aufgrund Ihrer 40 Gläubiger und dem damit verbundenen hohen Aufwand 1.178,10 €. Rufen Sie uns an und wir besprechen das weitere Vorgehen in Ihrer Angelegenheit. Bei dieser Fülle an Gläubigern werden wir zunächst möglicherweise vergessene Gläubiger ermitteln und danach Ihren Schuldenstand auf einen Nenner bringen.

    Bitte sprechen Sie uns auf die Möglichkeit einer Ratenzahlung an, wir gehen auf solche Wünsche bereitwillig ein.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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