Sehr geehrte Frau Schuna,
vielen Dank für Ihre Frage. Ihre Insolvenz endet nach Ihren Angaben am 06.10.2015. Bis zu diesem Datum kann der Anspruch auf das bis dahin entstandene Arbeitseinkommen gepfändet werden kann. Der Anspruch ensteht im September. Das Datum der Auszahlung ist nicht relevant. Daher wird die Summe vermutlich gepfändet werden.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt
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Sehr geehrte Frau Schuna,
vielen Dank für Ihre Frage. Ihre Insolvenz endet nach Ihren Angaben am 06.10.2015. Bis zu diesem Datum kann der Anspruch auf das bis dahin entstandene Arbeitseinkommen gepfändet werden kann. Der Anspruch ensteht im September. Das Datum der Auszahlung ist nicht relevant. Daher wird die Summe vermutlich gepfändet werden.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt