Restschuldbefreiung eines Mitarbeiters

Ein Mitarbeiter ist bis zum 29.11.2016 in der Wohlverhaltensperiode (6 Jahre sind um). Das Gehalt incl. einer Sonderzahlung erhält er zum 30.11.2016.
Zählt dieses Gehalt noch zum pfändbaren Einkommen im November? Oder zählt es zu 29/30?.

Vielen Dank!

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Abel,

    vielen Dank für Ihre Nachricht. Um diese Frage zweifelsfrei abzuklären, sollte sich der Insolvenzschuldner mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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