Sachgeschenk vom Arbeitgeber

Guten Tag.
Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase meiner Privatinsolvenz. Ich führe jeden Monat meinen pfändbaren Betrag über den AG an den Insolvenzverwalter ab. Nun ist es so, dass mein AG (Schmuckunternehmen) jedem Mitarbeiter eine kostenlose Personalbestellung über Schmuck zu einem bestimmten Betrag gewährt. Allerdings hat mein AG mir dieses Privileg verweigert mit der Begründung er dürfe mir keinen Schmuck überlassen, da ich in der Privatinsolvenz sei. Ich fühle mich wie ein Verbrecher mit dieser Aussage.
Er sagt, dass wäre angeblich so im Gesetz verankert. Stimmt das? Handelt es sich hier nicht auch um eine Ungleichberechtigung von Mitarbeitern? Ich möchte es einfach nur verstehen. Selbst wenn ich dieses Geschenk annehmen DÜRFTE, würde ich jetzt getrost darauf verzichten. Mir geht es einfach ums Prinzip.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Viele Grüße!

Sachgeschenk vom Arbeitgeber

Guten Tag.
Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase meiner Privatinsolvenz. Ich führe jeden Monat meinen pfändbaren Betrag über den AG an den Insolvenzverwalter ab. Nun ist es so, dass mein AG (Schmuckunternehmen) jedem Mitarbeiter eine kostenlose Personalbestellung über Schmuck zu einem bestimmten Betrag gewährt. Allerdings hat mein AG mir dieses Privileg verweigert mit der Begründung er dürfe mir keinen Schmuck überlassen, da ich in der Privatinsolvenz sei. Ich fühle mich wie ein Verbrecher mit dieser Aussage.
Er sagt, dass wäre angeblich so im Gesetz verankert. Stimmt das? Handelt es sich hier nicht auch um eine Ungleichberechtigung von Mitarbeitern? Ich möchte es einfach nur verstehen. Selbst wenn ich dieses Geschenk annehmen DÜRFTE, würde ich jetzt getrost darauf verzichten. Mir geht es einfach ums Prinzip.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Viele Grüße!

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Frau/Herr Cori,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Während der Dauer der Wohlverhaltensperiode ist der Schuldner verpflichtet, den pfändbaren Teil der fortlaufenden Bezüge aus einem Dienstverhältnis an den vom Gericht bestellten Treuhänder nach § 287 II InsO abzutreten.

    Einmalige Gratifikationen während der Wohlverhaltensperiode durch den Arbeitgeber sind in der Regel nicht Pfändbar.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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