Stellungnahme zur Zahlungsunfähigkeit

Hallo
ich habe ca. 40.000,- Euro Schulden und trage mich mit dem Gedanken eine Privatinsolvenz anzustreben.
Nun habe ich von einem Bekannten der sich in einer Privatinsolvenz befindet, gehört, das er dem ihm zugeteilten Insolvenzverwalter eine ausführliche schriftliche Stellungnahme des zeitlichen Ablaufs, wie es zur Zahlungsunfähigkeit kam, liefern musste.
Ist das rechtens das ich meine Privatleben und Fehler so darlegen muss.
vielen Dank für eine Antwort.
Ihr Nico

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    der Insolvenzverwalter hat grundsätzlich das Recht durch Lohnnachweise und Kontoverbindungen Ihre finanzielle Tätigkeiten nachzuvollziehen. Dies dient der Vorbeugung von Gläubigerbevorzugung und stellt sicher, dass Sie Ihr Vermögen nicht “verschwendet” haben. Ein solches Verhalten wäre für die spätere Einleitung einer Insolvenz hinderlich.
    Des Weiteren ist es für die Stellung des Antrags essentiell alle Gläubiger und bestehende Forderungen aufzuführen.

    Trotz der Informationen, die der Insolvenzverwalter erhält, besteht selbstverständlich Ihr Recht auf Schutz der Privatsphäre. Gerne beraten wir Sie bezüglich des weiteren Vorgehens für die Einleitung der Privatinsolvenz. Rufen Sie uns daher an, um einen kostenfreien telefonischen Beratungstermin zu vereinbaren.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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