Sterbeversicherung der Mutter

Sehr geehrtes Team,
ich bin seit Juni 2015 in Privatinsolvenz. Ich habe für meine Mutter eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen. Also Versicherungsnehmer bin ich und meine Mutter ist die Versicherte Person. Bei Todesfall würde ich als Begünstigte das Sterbegeld für die Bestattung ausbezahlt bekommen.
Meine Frage ist jetzt, kann der Insolvenzverwalter mir das Staerbegeld von meiner Mutter wegnehmen bzw.muss ich einen Teil dem dem Insolvenzverwalter abgegeben? Zur Auszahlung bei Tod kommen dann 3071€. Mein Insolvenzverfahren ist noch nicht aufgehoben. In welcher Insolvenz-Phase bleibt mir das ganze Sterbegeld? Wieviel Sterbegeld sind unantastbar? Ich möchte die zukünftige Bestattung meiner Mutter sicherstellen. Wie gesagt, meine Mutter ist die versicherte Person.
Danke für ihre Antwort

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Nachricht. Pfändbar ist Vermögen in einer Sterbeversicherung nur, wenn sich der Betrag über 3.579,00 Euro bewegt.

    Der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2007, Az. VII ZB 47/07) hat sich mit der Frage beschäftigt, ob bei überschreiten eines Betrages von 3.579,00 Euro der Anspruch in voller Höhe oder nur der diesen Sockelbetrag übersteigende Teil pfändbar ist. Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass die Versicherungssumme bis 3.579,00 Euro grundsätzlich unpfändbar ist. Begründet wurde dies damit, dass dieser Betrag dem durchschnittlichen Aufwand für eine Bestattung entspricht. Damit ist allein der Betrag über der Versicherungssumme von 3.579,00 Euro pfändbar.

    Wenn Sie sich im Insolvenzverfahren befinden, betrifft diese Regelung Sie nur, wenn Sie sich in der Insolvenzphase im engeren Sinne befinden. Sobald das Insolvenzverfahren über Ihr Vermögen aufgehoben ist und Sie sich in der Wohlverhaltensperiode befinden ist der sogenannte Neuerwerb unpfändbar.

    In Ihrem Fall bewegt sich der Betrag und dem Betrag, den der BGH festgelegt hat.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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