Steuererklärung trotz Wohlverhaltensphase

Hallo!
Ich bin seit.2011 in der PI, am 06.015 war der Schlusstermin. Mein TH meint,dass jegliche Steuererklärung in die Insolvenzmasse gehört, auch in der Wohlverhaltensphase.
Was ist denn nun richtig? Würde ich 015 dann Anteilig zurückbekommen? Von einer Nachtragsverteilung konnte ich noch in keinem Schreiben etwas finden. Sollte die Steuererklärung doch zu mir gehören, müsste ich das Geld dann zurück halten, weil das Gericht einen Nachtragsverteilung stellen kann? Die Gerichtskosten sollten mehr als bezahlt sein, Ich bin seit mitte 2012 Berufstätig und zahle zwischen 170-200€Monatlich.

Danke und Grüsse
Dorienna

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    zur Beantwortung Ihrer Frage empfehlen wir Ihnen folgende Beiträge auf unserer Homepage:

    https://anwalt-kg.de/lexikon/privatinsolvenz-recht/steuererstattung-in-der-insolvenz/

    https://anwalt-kg.de/video/privatinsolvenz-recht/aussergerichtlicher-vergleich/steuererstattung-und-insolvenz-wann-koennen-sie-eine-steuererstattung-im-insolvenzverfahren-behalten/

    Mit freundlichen Grüßen

    V.Ghendler
    Rechtsanwalt

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