Steuerschuld

Sehr geehrtes Team,

sie haben mich erfolgreich in die Privatinsolvenz begleiet und bis jetzt läuft alles positiv.
Nun will aber das Finanzamt eine Einkommenssteuernachzahlung aus dem Jahre 2013 in Höhe von 313 Euro. Mir war nicht bewusst, dass ich zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet bin.
Kann ich die Nachzahlung tätigen oder muss ich dies meinem Insolvenzverwalter melden.
MfG
Pele

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich ist der Insolvenzverwalter für die Abgabe der Einkommenssteuererklärung zuständig, sie kann aber auch von Ihnen abgegeben werden.
    Steuernachzahlungen müssen von Ihrer Seite aus, anhand des unpfändbaren Einkommens gezahlt werden. Der Insolvenzverwalter hat nicht für die Steuernachzahlungen einzustehen. Sie sollten die bestehende Nachzahlung jedoch auch Ihrem Insolvenzverwalter melden.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert