Tierhaltung in Privatinsolvenz

Sehr geehrter Herr Kraus,
darf man in der Privatinsolvens Bienen halten? Ich bin seit einem Jahr in der Privatinsolvenz und bin mir unsicherweiß nicht ob das erlaubt ist. Seit einem halben Jahr besuche ich ein Bienen-,Imkerverein. Und nun würde ich mir als Hobby gerne 2 Bienenvölker anschaffen (Bienen und Ausrüsstung bekomme ich geschenkt). Bienen würden über Bienenverein versichert sein. Wegen Seuchengefahr muß man Bienenhaltung bei der Gemeinde anmelden. Darf ich den Honig verkaufen? Denn alles verschenken und selber essen ist zuviel. Es würde die Kosten wieder decken, die ich reinstecke. Und vielleicht auch ein wenig Taschengeld für mich. Ich möchte meine Privatinsolvenz aber auch nicht gefährden.
Nun hoffe ich so sehr, das Sie mir bei meinem Problem weiterhelfen können. Welchen Weg darf oder könnte ich gehen?
Vielen Dank J.S.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter J. S.,

    Bienen sind rechtlich als Tiere nach § 90a BGB als Sachen zu bewerten und unterfallen damit den Regeln des Insolvenzrechtes.

    D. h. Sie können sich die Bienen anschaffen behalten, wenn Sie sich bereits in der Wohlverhaltensperiode befinden. Dann kann nämlich ein Neuerwerb bei Ihnen verbleiben. Vor der Wohlverhaltensperiode rate ich nicht zur Anschaffung, weil Sie diese an den Treuhänder geben müssten. Sehen Sie hierzu: http://anwalt-kg.de/lexikon/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/neuerwerb/

    Wenn Sie Honig verkaufen, sollten Sie sich diese Tätigkeit als selbstständige Nebentätigkeit vom Treuhänder freigeben lassen.

    Ihnen schöne Feiertage!

    MfG

    RA Andre Kraus

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