Unterhaltsschulden
Ich bin jetzt knapp ein Jahr in der Privatinsolvenz und habe jetzt eine Lohnpfändung erhalten weil ich nicht regelmäßig den Unterhalt für meine 2 Kinder gezahlt habe.
Meine Frage ist wäre, ob ich somit aus der PrivatInsolvenz rausgeschmissen werde.
Mfg
Martin Decker
Sehr geehrter Herr Decker,
vielen Dank für Ihre Frage. Das Insolvenzverfahren wird unter der Bedingung gewährt, dass keine neuen Schulden entstehen. Grundsätzlich kann Ihnen die Restschuldbefreiung nur versagt werden, wenn einer der in § 290 InsO aufgeführten Versagungsgründe vorliegt. Neue Schulden zu machen ist kein Versagungsgrund. Daher kann Ihnen nicht die Restsschuldbefreiung versagt werden.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt