Verfahrenskosten

Guten Tag, ich habe geheiratet. Meine Frau war im Insolvenzverfahren, dieses war im Sommer 2015 zu Ende. Sie bekommt die Verfahrenskosten gestundet und musste in 2015 und 2016 Einkommensnachweise abgeben und einen Fragebogen ausfüllen.

Dort wird auch nach dem Ehepartner gefragt. MUSS ich mein Vermögen und meine Einkünfte dort angeben, wenn dieses Jahr ein Fragebogen kommt? Ich kannte meine Frau bei Beendigung des Verfahrens noch gar nicht, wir haben vor 3 Wochen erst geheiratet.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich ist Ihre Ehefrau verpflichtet, vollständige Angaben gegenüber dem Treuhänder zu machen. Relevant ist das Einkommen des Ehepartners, da es eine Einstandspflicht für Eheleute ab einem bestimmten Einkommen gibt. Aus der Praxis wissen wir, dass die Schwelle, ab der ein Ehepartner einstehen muss bzgl. der Verfahrenskosten von Gericht zu Gericht unterschiedlich behandelt wird.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus

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