Verkürzung der restschultbefreiung/privatinsolvenz

Schön guten Tag Herr Kraus ich hab mal eine Frage ich bin seit 5.9.2013 in der privatinsolvenz und jetzt habe ich eine neue Arbeit wo mir ein Betrag von 900 Euro verpfändet durch meine insolvenzbeträuerin. Ich habe 45.000 Euro schulden . Jetzt meine Frage kann ich meine restschultbefreiung verkürzen oder geht das nicht ? Es wäre schön wenn Sie mir ein tip geben können . Ich bedanke mich Voraus

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    nach der Insolvenzrechtsreform, die im Juli 2014 in Kraft getreten ist, kann das gerichtliche Verfahren unter bestimmten Umständen auf drei Jahre verkürzt werden.

    Einzelheiten zu den Vor- und Nachteilen der Insolvenzrechtsreform können Sie hier nachlesen: http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/aussergerichtlicher-vergleich/privatinsolvenz-2014-reform-des-insolvenzverfahrens-2014-verkurzung-der-dauer-der-privatinsolvenz-auf-3-jahre/

    http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/wohnungsgenossenschaft-bei-privatinsolvenz/

    Leider gilt die Insolvenzrechtsreform nicht rückwirkend für Verfahren, die vor dem 1.7.2014 eröffnet wurden.

    Es besteht aber auch für ältere Verfahren die Möglichkeit einer vorzeitigen Verkürzung durch einen Vergleich im laufenden Insolvenzverfahren.

    Viele wichtige Informationen zu dieser Lösungsmöglichkeit haben wir hier für unsere Mandanten zusammengestellt:
    http://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/vergleich/schuldenvergleich-im-insolvenzverfahren/

    Gerne würden wir Ihre Situation im Rahmen eines kostenlosen, telefonisches Erstberatungsgespräch erörtern. Bitte kontaktieren Sie unser Sekretariat.

    0221 – 6777 00 55

    Mo–So von 9–22 Uhr // BUNDESWEIT

    Mit freundlichen Grüßen
    Das Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert