Versagung aufgrund Vermögensverschwendung

Hallo,
ich habe seit rund 10 Jahren ein Abrufdarlehen bei meiner Bank über 40.000,00€.
Die Summe habe ich vollständig verbraucht, alleine in den vergangenen 12 Monaten rund 16.000,00€ dieses Darlehens.
Zusätzlich habe ich auch noch das Girokonto in den vergangenen 12 Monaten um 9.000,00€ überzogen.
Das Geld wurde achtlos ausgegeben und keine besonderen Anschaffungen gemacht, also quasi “verprasst”.
Kann das als Verschwendung des Vermögens ausgelegt werden und zur Versagung der Restschuldbefreiung führen?
Ich habe also in Summe alleine im vergangenen Jahr rund 25.000,00€ der insgesamt 49.000,00€ Schulden verursacht.
Ich erhalte aufgrund einer psychischer Erkrankung eine Erwerbsminderungsrente von 1.325,00€ Netto und bin alleinstehend.
Ich kann diese Schulden nicht mehr zurückzahlen aber habe Angst vor der Versagung der Restschuldbefreiung.
Können Sie mir helfen?
Viele Grüsse!
Mart Teaghn

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragensteller,

    zu diesem Themenkomplex haben wir einen umfangreichen Beitrag verfasst:

    http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/allgemein-insolvenzrecht/reform_der_restschuldbefreiung_2014/

    Grundsätzlich könnte Ihnen Ihre psychische Erkrankung, sofern diese ursächlich für Ihr Konsumverhalten ist, positiv ausgelegt werden. Bitte beachten Sie jedoch, es handelt sich in diesem Kontext immer um Einzelfallentscheidungen. Sollten Sie noch Fragen haben, kontaktieren Sie bitte unser Sekretariat.

    Mit freundlichen Grüßen
    Das Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

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