Versicherung Entschädigung behalten?

Guten Tag zusammen,

wir haben über unsere Hausrat Versicherung einen Schaden gemeldet und bekommen nun einen Restwert erstattet

Darf man.das während der Inso behalten ?wir.müssen.ja schließlich den Schaden wieder beheben. Und 2.:ist es klüger abzuwarten bis der Lohn gepfändet wird oder besser in die inso zu gehen?

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Herzliche Grüße

Chrisi

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    grundsätzlich stellen Ansprüche gegen Versicherungen einen Vermögenswert dar und gehören damit zur Insolvenzmasse. Dadurch sind Sie während des Insolvenzverfahrens auch pfändbar.

    Eine Ausnahme gilt für Schadenversicherungen, die sich auf unpfändbare Sachen beziehen. Bei Ihrem Hausrat kann es sich natürlich durchaus um solche unpfändbare Sachen handeln. Gegenstände wie z.B. Fernseher oder Kühlschrank sind schließlich nicht pfändbar. Damit hätten Sie gegenüber Ihrem Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren eine Argumentationsgrundlage, die Sie gegen die komplette Pfändung des Betrages vorbringen können.

    Die zweite Frage lässt sich pauschal nicht so leicht beantworten und ist vom Einzelfall abhängig.

    Gerne möchten wir Ihnen ein kostenfreies, telefonisches Beratungsgespräch anbieten. Im Rahmen dieses Gespräches können wir Ihre Fragen gemeinsam mit Ihnen besprechen.

    Zur Terminvereinbarung können Sie sich gerne an unser Sekretariat wenden – 0221 – 6777 00 55.

    Mit freundlichen Grüßen
    A.Kraus
    Rechtsanwalt

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