vorzeitige Beendigung der Insolvenz

Sehr geehrter Herr Anwalt,
ich bin nach der alten Regelung in Privatisolvenz und wäre offiziell im Jahr 2017 fertig. Nun stelle ich fest, das durch einige Prämien und Sonderzahlungen die ich erhalten habe meiner Meinung nach die Schulden in zwei Monaten abgezahlt sein müssen.
Ich denke die Gerichts-und Verfahrenskosten sind zu Beginn aus der Masse gezahlt worden.
Wer kann mir Auskunft geben ob ich richtig liege und bei wem muss ich einen Antrag nach §299 InSo stellen?
Ich würde mich über eine kurze Info freuen.
Vielen Dank im Voraus
Paula

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    vielen Dank für Ihre Frage.

    Grundsätzlich prüft der Insolvenzverwalter, ob wirklich alle Verbindlichkeiten,Kosten und Gebühren bezahlt wurden. Wir empfehlen unseren Mandanten, sich allerdings aktiv darum zu kümmern.

    Der § 299 InsO greift nur, wenn Ihnen die Restschuldbefreiung versagt wurde. Dies ist hier nicht der Fall.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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