Wechsel der Bank ?

Sehr geehrter Herr Kraus,
ich habe bei der Sparkasse ein P-Konto. Allerdings ist die Sparkasse auch einer der Gläubiger. Trotz dem P-Konto (und ich liege nicht über dem Pfändungssatz) zieht die Bank ihre Raten ab. Ist die Bank dazu berechtigt bei Privatinsolvenz einfach ihre Beträge abzubuchen ? Sollte man in diesem Fall besser die Bank wechseln ?
Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Hallo,

    beim Vorliegen eines P-Konto muss auch Ihre Bank sich an die Pfändungsgrenzen halten. Das Vorgehen der Bank ist insoweit rechtlich unzulässig. In der Praxis passiert dies dennoch immer wieder, weil die Banken wissen, dass der Schuldner sich aufgrund finanzieller Schwierigkeiten nicht wehrt. Wehren könnten Sie sich mit einem Pfändungsschutzantrag beim Vollstreckungsgericht.

    In der Praxis empfehlen wir unseren Mandanten das Konto schnellstmöglich zu wechseln und schließlich ein Insolvenzverfahren einzuleiten. Denn in einem Insolvenzverfahren werden solche Pfändungen nicht mehr möglich sein, so dass Sie geschützt sind.

    Lesen Sie gerne hier mehr dazu:
    http://anwalt-kg.de/lexikon/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/pfandungsschutzantrag/
    http://anwalt-kg.de/faq/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/mein-konto-ist-gepfandet-was-kann-ich-tun/

    Rufen Sie uns gerne an, damit wir einen kostenfreien Telefontermin zur Einleitung der Privatinsolvenz vereinbaren können.

    Mit besten Grüßen
    Andre Kraus

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