Weihnachtsgeld

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin sächsischer Beamte und befinde mich zur Zeit in der Wohlverhaltensphase. Nun wurde entschieden, dass das Weihnachtsgeld rückwirkend ab 2011 nachgezahlt wird. Wird mir nun die Nachzahlung komplett gepfändet?

Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    das Weihnachtsgeld wird in diesem Fall nur anteilig gepfändet. Die pfändbaren Beträge werden jeweils für das einzelne Jahr berechnet. Ich darf Sie auch auf folgenden Link hinweisen:

    http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/aussergerichtlicher-vergleich/insolvenztabelle-so-wenden-tabelle-richtig-an/

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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