Weihnachtsgeld

Ich habe da eine Frage bezüglich des Weihnachtsgeldes, falls ich mich zur Insolvenz entschließen könnte: Mein Bruttolohn beträgt 2800 € und mein Weihnachtsgeld ebenfalls 2800 €. Ich habe gelesen, das man 500 € Weihnachtsgeld behalten darf. Ich würde die Rechnung jetzt so interpretieren: 2800 € + 2800 €= 5600 € – Sozialabgaben und Steuern = Nettoeinkommen – 500 € Weihnachtsgeld. Von dieser übrig bleibenden Summe wird dann der pfändbare Teil berechnet. Ich habe 2 Kinder. Ist das korrekt? Viele Grüße und lieben Dank im Voraus. Liebe Grüße Katja Burkhard

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Frau Burkhard,

    um zum korrekten Ergebnis zu gelangen, darf ich Ihnen folgenden Beitrag auf unserer Homepage empfehlen:

    http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/aussergerichtlicher-vergleich/insolvenztabelle-so-wenden-tabelle-richtig-an/

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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