Wertgegenstände

Hallo,

seit 2010 bin ich als Einzelunternehmerin in PI. Im Januar 2014 habe ich mir eine gebrauchte Spiegelreflexkamera Kamera für 280,-EUR gekauft. NP aktuell im Internet 430,-EUR. Bis 06/2014 war ich Angestellte, seit 09/2014 wieder selbständig. Nun hat mein Insolvenzverwalter im Internet ein Foto mit meine Kamera entdeckt und Auskunft gefordert. Ich habe ihm die Kamera Daten durchgegeben. Nun, übt er meine Meinung nach unzulässige Druck aus- in dem er fordert, dass ich meine private Facebook Kommunikation mit dem Verkäufer aushändigen muss, sonst informiert er das Insolvenzgericht über meine fehlende Mitteilungspflicht. Ich als Alleinerziehende Mutter habe aktuell einen Pfändungsfreibetrag von 1800,-EUR. Bin ich tatsächlich in der Mitteilungspflicht, für was ich das Geld nutze, auch wenn es auch laut NP ersichtlich ist, dass Neuwert nicht mehr als 430,-EUR ist ? Vielen Dank für Ihre Antwort!

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte KamiEL,

    in welcher Verfahrensphase der Insolvenz befinden Sie sich? Falls Sie sich bereits in der Wohlverhaltensperiode befinden, ist die Kamera als sog. Neuerwerb von Ihnen uneingeschränkt nutzbar – Sie können diese trotz Insolvenz behalten. Falls noch kein Schlusstermin erfolgte, wäre Sie abzugeben, weil sie durch ihren Preis überhalb üblicher Haushaltsgegegnständen liegt: http://anwalt-kg.de/lexikon/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/neuerwerb/

    Trotz allem bitte ich Sie, sich an die Anweisung des Insovlenzverwalters zu halten. Dieser hat Ihnen gegenüber umfassende Rechte. Im Insolvenzverfahren wenden Verwalter diese Rechte nicht häufig an – dennoch sind sie vorhanden, bis hin zum Zwangsmittel einer Haft. Insoweit sollten Sie die Korrespondenz m. E. offen legen. Die Kamera ist, soweit Sie von Ihnen erworben wurde, schlichtweg zu teuer. Besser ist es, wenn eine andere Person eine Kamera erwirbt und Sie diese nutzen lässt.

    Mit freundlichen Grüßen

    RA A. Kraus

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