Wird Berufsgenossenschafts-Rente/ Unfallrente (BG Rente) gepfändet?
Sehr geehrter Herr Kraus,
wird meine Unfallrente gepfändet? Ich beziehe eine Berufsgenossenschafts-Rente/ Unfallrente (BG Rente) aus einem Arbeitsunfall. Wird sie zum Einkommen hinzugerechnet?
MfG
Ruri
Die BG Rente ist nach § 850b I ZPO bedingt pfändbar.
Sie ist normalerweise nicht pfändbar und wird wie Einkommen geschützt.
Wenn du schon ein Einkommen hast, wird sie zu deinem Einkommen dazugerechnet (§§ 850b II, 850e ZPO). Davon wird dann der pfändbare Teil deines Einkommens bestimmt.
Grüße