wohlverhalte nsphase

Meine Frau hat 2 Kinder eins wohnt bei mir und ist als Unterhaltspflichtig anerkannt der aeltere wohnt bei seinen Vater ist 18 Jahrealt und hat sich ueberworfen mit ihm und möchte zu uns ziehen der ist Schüler wie verhält sich das mit meine Pfändung kann ich den Sohn als Unterhaltspflichtig anerkennen lassen mit Freundlichen Grüße

2 Kommentare
  1. Paul D.
    says:

    Danke für die hilfreiche Auskunft

  2. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Frage. Wenn Ihre Frau nicht leistungsfähig ist, dann sind Sie als Ehemann unterhaltsverpflichtet. Normalerweise müssen volljährige Kinder ihren Lebensunterhalt grundsätzlich selbst bestreiten, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass volljährige Personen grundsätzlich im Stande sind, sich selbst zu versorgen. Befindet sich das Kind jedoch in der Schule oder in der Ausbildung, ist das Kind in der Regel weiterhin bedürftig. Folglich besteht auch dann ein Unterhaltsanspruch, wenn Sie als Unterhaltsverpflichteter leistungsfähig sind.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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