Zwangsversteigerung

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich sehe keine Möglichkeit aufgrund Überschuldung eine Privatinsolvenz zu beantragen.
Meine Lebenspartnerin und ich haben bereits beide die Vermögensauskunft abgegeben.Unser Haus steht kurz vor der Zwangsversteigerung.Für das Haus konnte bisher kein Käufer gefunden werden.Es bleibt wohl nach Versteigerung eine hohe Restschuld.
Ist es ratsam die Zwangsversteigerung abzuwarten bevor man die Privatinsolvenz beantragt.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich empfehlen wir bei Vorliegen einer Schuldensituation mit laufenden Zwangsvollstreckungen schnellstmöglich die Einleitung weiterer Schritte zur Vorbereitung einer Privatinsolvenz. Die Versteigerung der Immobilie kann sowohl in Vorbereitung, als auch während der laufenden Insolvenz erfolgen.

    Gerne biete ich Ihnen zur Besprechung des weiteren Vorgehens ein kostenfreies telefonisches Beratungsgespräch an. Bitte rufen Sie uns zur Terminvereinbarung an unter 0221 – 6777 00 55. Als geeignete Person im Sinne der Insolvenzordnung können wir den Insolvenzantrag für Sie erstellen.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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