gibt es eine Ausnahmeregelung für die Sperrfirst von zehn Jahren nach Erteilung der Restschuldbefreiung, wenn man keine Arbeit gefunden hat und sich neue Schulden angesammelt haben?
vielen Dank für Ihre Nachricht. Unzulässig ist ein Insolvenzantrag, wenn in den letzten 10 Jahren Restschuldbefreiung erteilt wurde. Der Zeitraum beginnt mit dem Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung am Ende des ersten Insolvenzverfahrens, § 287a Inso. Es sind uns keine Ausnahmen dieser Regelung bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt
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Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Unzulässig ist ein Insolvenzantrag, wenn in den letzten 10 Jahren Restschuldbefreiung erteilt wurde. Der Zeitraum beginnt mit dem Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung am Ende des ersten Insolvenzverfahrens, § 287a Inso. Es sind uns keine Ausnahmen dieser Regelung bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt