Falsch berechnete Pfändungsraten

Schönen guten Tag,

Die Insolvenz wurde im April 2016 eröffnet. Seither wurden die Pfändungsrarten falsch berechnet, denn die Unterhalts berechtigte Person, wurde schlichtweg vergessen. Die Differenz wird nun nach gezahlt.
Nun stellt sich die Frage, wer kommt für die Kosten auf, die aufgelaufen sind, aufgrund nicht gezahlter Beiträge, wie zB. Strom und Zahnarzt Rechnung? Zudem wirft der Anwalt des Zahnarztes vorsätzliche Handlung vor, welche ja in dem Glauben korrekter Pfändungsraten, meiner Meinung nach nicht begangen wurde.

Es grüßt Sie freundlichst und dankbar für Ihre hilfreiche Seite
Cobao

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Cobao,

    vielen dank für Ihre Anfrage.

    Sofern der Insolvenzverwalter Ihren Pfändungsfreibetrag falsch berechnet hat, können Sie sich mit einer Beschwerde (Rechtsmittel) an das Insolvenzgericht wenden. Wichtig ist dabei, dass Sie diesem dann entsprechende Zahlen deutlich darlegen wie bspw. Lohnabrechnung, Kontoauszug etc. und beantragen, die Entscheidung des Insolvenzverwalters gerichtlich zu Ihrem Gunsten abzuändern.

    Für die aufgelaufenen Kosten müssen sie dennoch aufkommen. Ob der Vorwurf Ihres Zahnarzt begründet ist, lässt sich
    aufgrund zu geringer Angaben leider nicht beantworten.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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