Firmeninsolvenz anmelden

Guten Abend Herr Kraus,
ich führe ein kleines Unternehmen, das auf die Herstellung von Kosmetika spezialisiert ist. In meinem Unternehmen arbeiten 5 Angestellte. Nach langen und mühseligen Diskussionen mit meinem Umfeld bin ich zum Entschluss gekommen, eine Firmeninsolvenz anzumelden. Es sind eine menge Sachen zu klären, kurzfristig interessiert mich allerdings: was muss ich bei den Arbeitsverträgen meiner Mitarbeiter beachten? Gibt es zum Antrag auf Firmeninsolvenz und den Mitarbeitern eines Betriebs allgemeine Informationen?

Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe!

M. A.

1 Antwort
  1. Admin
    says:

    Guten Tag M. A.,

    die Arbeitsverträge Ihrer Mitarbeiter laufen nach den gesetzlichen Bestimmungen weiter – die Insolvenz ist an sich kein Kündigungsgrund. Im Insolvenzverfahren hat der Insolvenzverwalter die Wahl, ob er Ihre Mitarbeiter kündigt oder bei einer Fortführung die Arbeitsverhältnisse aufrecht erhält.

    Sollten Sie die Zahlungen an Ihre Mitarbeiter einstellen müssen, werden diese vom Arbeitsamt für 3 Monate das sogenannte Insolvenzgeld erhalten.

    Sie sollten allerdings beachten, dass Schulden aus Arbeitsverhältnissen ggf. dazu führen können, dass trotz Vorliegens der übrigen Voraussetzungen ein Verbraucherinsolvenzverfahren nicht eröffnet werden kann. Schulden bei den Sozialkassen werden auch bei einem Regelinsolvenzverfahren nicht von der Restschuldbefreiung erfasst. 

    Wie Sie sehen, bestehen viele beachtenswerte Fragestellungen im Zusammenhang von Arbeitsverhältnissen und einer Insolvenz. Sehr gerne beraten wir Sie dazu bei einem persönlichen Gespräch.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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