Führerschein machen im insolvenzverfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich befinde mich seit letztem Jahr im Regelinsolvenzverfahren da ich mal selbstständig war.
Meine Frage ist besteht die Möglichkeit das im Laufe des Verfahrens einen Führerschein machen darf? Wenn ja was muss beachtet werden?
Und dürfte mir jemand das Geld zur Verfügung stellen? Oder dürfte ich das selber zur Seite legen wenn es mein freibedarf nicht übersteigt?

Es wäre nett wenn sie mir die Fragen beantworten könnten.

Mfg

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich dürfen Sie frei über Ihr unpfändbares Einkommen verfügen, solange Sie keine neuen Verbindlichkeiten eingehen.
    Sie können daher problemlos Ihren Führerschein machen, solange Sie die Fahrschule direkt bezahlen. Die Zahlung kann auch von einer nahe stehenden Person getätigt werden. Allerdings sollte hierbei beachtet werden, dass das Geld sofort an die Fahrschule angewiesen wird und Ihnen nicht vorher geschenkt wird. In diesem Fall wäre nämlich die Scheckung unter Umständen pfändbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt

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