Gesamtaufstellung der Schulden

Guten Tag. Am 01.07.2016 wurde das Regelinsolvenzverfahren gegen mich eröffnet. Im Zuge des Insolvenzverfahrens wurden auch einige Immobilien durch den Treuhänder verkauft.
Bis heute wurde ich jedoch nicht über die Höhe der Verkaufserlöse informiert. Ich habe keine Ahnung wie hoch meine restlichen Verbindlichkeiten bei den Gläubigern , noch wie hoch die Verfahrenskosten sind . Der Treuhänder weigert sich, mir eine Aufstellung über die Verbindlichkeiten zukommen zu lassen. Da ich gerne die 35% Regel anwenden würde um das Verfahren zu verkürzen, würde ich gerne wissen, ob das Verhalten des Treuhänders rechts konform ist?
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich bereits im Voraus.
Viele Grüße

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    wir dürfen uns für Ihren Beitrag bedanken. Leider besteht seitens des Schuldners kein genereller Auskunftsanspruch ggü. dem Insolvenzverwalter. Ein solcher Anspruch ist immer nur dann zu bejahen, wenn dafür ein insolvenzspezifischer Bedarf besteht. Einen solchen Bedarf kann man aber ohne Weiteres annehmen, wenn der Schuldner eigener Rechte verlustigt ginge oder das Handeln des Insolvenzverwalters zu nachteiligen Rechtsfolgen für den Schuldner führt. Sie sollten den Insolvenzverwalter auf diesen Umstand hinweisen.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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