Insolvenz und UG

In wie weit darf ein Insolvenzverwalter Einsicht in die Bücher einer UG nehmen, wenn der Schuldner nur 25% an den Geschäftsanteilen hat?
Was darf der Insolvenzverwalter von der UG verlangen, bzw. hat er da dort auch Mitspracherecht?

1 Antwort
  1. Ha
    says:

    Lieber Fragesteller,

    dem Insolvenzschuldner obliegen umfassende Mitwirkungspflichten. Konkret bedeutet das, dass Sie als Insolvenzschuldner die dazu verpflichtet werden, Auskunft über Ihre Vermögensverhältnisse erteilen und alle Vermögensbestandteile offenzulegen.
    http://dejure.org/gesetze/InsO/295.html

    Der Insolvenzverwalter hat also das Recht, Einsicht in die Bücher zu nehmen.

    Freundliche Grüße vom Team der Anwaltskanzlei Kraus

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