Monatliche Pfändungsbeträge

Mein Arbeitgeber überweist seit Anfang 2016 zu niedrige Beträge an den Treuhänder – meine Auszahlung stimmt aber! Durch einen EDV-Fehler erhält der Treuhänder ca. 300 Euro zu wenig überwiesen, d.h. die Differenz verbleibt aktuell beim Arbeitgeber. Der Treuhänder hat dies trotz monatlich vorliegender Gehaltsabrechnungen nicht bemerkt. Habe ich nach Ablauf der Regelinsolvenz in 3 Jahren Anspruch auf Auszahlung der Diffenrenzbeträge oder muss der Arbeitgeber diese – trotz beendetem Verfahren – an den Treuhänder überweisen?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Nachricht. Das hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Um den Fall abschließend bewerten zu können, fehlen mir an dieser Stelle wichtige Informationen. Wenn der Treuhänder bemerkt hat, dass er zu wenig Geld erhalten hat, wird er diesen Betrag einfordern. Wenn das Insolvenzverfahren abgeschlossen wird und Sie die Restschuldbefreiung erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie den Betrag nicht mehr an den Treuhänder auskehren müssen.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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