Nettoeinkommen

gegen beide Eheleute liegen Pfändungen vor.
Frau bekommt ab Mai 2016 kleine Rente. (290 €)

Wird das zum Einkommen des Mannes dazu gezählt. um das Netto zu ermitteln?

Ist die Frau durch die kleine Rente nicht mehr unterhaltsberechtigt?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller.

    die Rente der Ehefrau wird nicht zum Einkommen des Ehemanns dazu gerechnet.
    Eine Unterhaltspflicht ist bei einem Einkommen von 290€ immer noch regelmäßig anzunehmen.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert