privatinsolvenz

Hallo
insolvenzantrag ist gestellt, verwalter bestimmt; ich hatte 2 Restaurants, besitzen Eigentum in Form von Haus und Pkw’s, alles bezahlt -keine kredite. Durch mangelnde Buchhaltung, Schätzungen von FA und Krankrnkassen und mangelnde Umsätze (das Vermögen war aufgebraucht, es konnten keine privateinlagen mehr gemacht werden) wurde ein fremdantrag zur Eröffnung der Insolvenz gestellt. Auf anraten des insoverwalters habe ich privatinsolvenz beantragt. Meine Pkw’s (1X mustang bj 96, 1x mustang bj 84 beide abgemeldet) wurden zur wertermittlung eingezogen, 1 jeep sollte nach der Bewertung wieder an mich übergeben werden -ist jedoch nach 3 wochen nocht nicht geschehen, pkw ist angemeldet und vollkasko vers. Geschäftsinventar wurde bewertet Eigentum, Kaufpreis 35000 +Neuanschaffung ca 30000 innerh der letzten 2 jahre. Ich bekomme keine auskunft über die beträge, die ermittelt wurden und weis nicht wie es weitergeht. werde ich das haus evtl auch verlieren? Die Pkw’s sind in ordentlich em zustand (vkpreis freier markt 1x ca 10000 (BJ 96, ca 6-8000 Oldtimer, jeep np 70000 -2013) geschätzt ca 50000€ Verbindlichkeiten, zuzüglich pacht 1xfur 2 jahre 3300 € monatl, 1xfur 3 jahre 3600 € monatl. Zur genauen einschätzung liegt mir auch noch keine glaubigerliste vor. Gläubigerversammlung ist fur den 20.9 terminiert. Was kann ich tun um mein Haus zu erhalten( wird bewohnt von mir und ehefrau, 2 erwachsenen söhnen im Obergeschoss.
Fur hilfe wäre ich dankbar, im moment habe ich monatl 650 € AUS priv. Rentenversicherung, aus gesundheitlichen Gründen kann ich nicht mehr arbeiten ( bin 62 j)

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragensteller,

    aufgrund der Komplexität Ihrer Situation und der Ausführlichkeit Ihrer Schilderung, halte ich es für das Beste, dass Sie einen kostenfreien telefonischen Beratungstermin über unsere Rufnummer: 0221 – 6777 00 55 vereinbaren.

    In diesem können wir detailliert Ihren Fall besprechen und im Anschluss die notwendigen Schritte einleiten.

    Mit freundlichen Grüßen,

    A.Kraus
    Rechtsanwalt

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