Regelinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Regelinsolvenz begann 2010. Juni 2016 wurde mir die Restschuldbefreiung erteilt. Ist jetzt meine Insolvenz beendet, erhalte ich noch eine gesonderte “Abschlussbestätigung”? Oder ist jetzt einfach so alles erledigt? Ich übersende jeden Monat an den Insolvenzanwalt meine Lohnabrechnung (die Kosten des Insolvenzverwalters hat die Landeskasse übernommen, die Verfahrenskosten in Höhe von ca. 2.400 € wurden mangels Einkommens vorerst gestundet) – muss ich dies jetzt jeden Monat weiter tun, bis ich eine klare Erklärung erhalte? Kommt diese vom Amtsgericht (meine Ansprechpartnerin dort ist seit 3 Wochen telefonisch nicht zu erreichen)?
Freundliche Grüße
B. Eschmann

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte/geehrter Frau/Herr Eschmann,

    vielen Dank für Ihre Frage.

    Gemäß § 300 InsO entscheidet das Insolvenzgericht nach Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Insolvenzverwalters oder Treuhänders und des Schuldners durch Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung. Diese wird Ihnen dann per Post zugesellt. Grundsätzlich sind Sie mit Erlangung der Restschuldbefreiung nicht mehr verpflichtet, dem Insolvenzverwalter Ihre Lohnabrechnungen vorzulegen.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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