Regelinsolvenz
Ende Dezember 2015 läuft die Insolvenz nach 6 Jahren ab.
Jetzt habe ich einen höheren Betrag geerbt. Ich weiß, daß ich die Hälfte abgeben muß
aber meine Frage ist – werden die Kosten vom Finanzamt (bin nicht verwandt mit der
Erblasserin) und vom Rechtsanwalt für Erbrecht berücksichtigt und von dem geerbten
Betrag abgezogen?
Lieber Fragesteller,
damit keine Missverständnisse aufkommen, sollten wir diese Frage in einem kostenlosen telefonischen Beratungsgespräch erörtern.
Bei Interesse können Sie sich gerne zur Terminvereinbarung an unser Sekretariat wenden:
0221 – 6777 00 55
Mo–So von 9–22 Uhr // BUNDESWEIT
Freundliche Grüße vom Team der KRAUS I GHENDLER Anwaltskanzlei